Rechtsprechung
BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Sonderurlaub zur Durchführung einer Kurmaßnahme - Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses - Rechtsfolgen für die Gegenwart
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 08.05.1985 - 1 Ca 3101/84
- LAG Hamm, 22.11.1985 - 16 Sa 1304/85
- BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84
Bezahlter Urlaub
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86
Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - AP Nr. 3 zu § 52 BAT, zu A I der Gründe, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86
Schließlich hat er auch für den Fall, daß ein Anspruch auf zu Unrecht angerechneten Erholungsurlaub zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist, nicht dargetan, ihm stehe wegen Schuldnerverzugs der Beklagten ein Anspruch auf Ersatzurlaub nach § 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB zu (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II der Gründe). - BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84
Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - Erforderlichkeit …
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86
Ein Urteil des Senats zu dieser Frage wäre ein Rechtsgutachten, zu dessen Erstattung die Gerichte nicht berufen sind (BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90
Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung
Das trifft für eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses nur zu, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT, zu A I der Gründe; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 47/86 - unveröffentlicht). - BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
Schichtarbeit: Freistellungsanspruch bei übergreifender Schicht
Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie aber nur dann zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (…BAGE 54, 210, 211 = AP, aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 47/86 - nicht veröffentlicht).